Beschlussvorlage - BV/2025/1618
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
|
Entscheidung
|
|
|
21.01.2025
| |||
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.01.2025
|
Sachverhalt
Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.02.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt auf |
|
|
|
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
10.490.900 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
10.647.100 EUR |
|
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
0 EUR |
|
|
|
|
|
|
2. im Finanzhaushalt auf |
|
|
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
9.930.200 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von |
9.598.100 EUR |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
332.100 EUR |
|
|
|
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.168.200 EUR |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
2.761.300 EUR |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-593.100 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 900.000 EUR.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch die Hebesatzsatzung vom 12.12.2024 festgesetzt und sind nachrichtlich anzugeben.
1. |
Grundsteuer
|
||
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
280 v. H. |
|
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
370 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer auf |
390 v. H. |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 34,0640 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.
Nachrichtliche Angaben:
1. |
Zum Ergebnishaushalt |
|
|
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.112.849 EUR |
|
|
|
2. |
Zum Finanzhaushalt |
|
|
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
4.630.829 EUR |
|
|
|
3. |
Zum Eigenkapital |
|
|
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
29.996.069 EUR |
Kröpelin, den 19.02.2025
______________________________ ______________________________
Ort, Datum Gutteck
Bürgermeister
Siegel