Beschlussvorlage - BV/2024/1509-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Beschluss BV/2024/1509 aufzuheben.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenordnung).
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Sachverhalt

Die aktuelle Verordnung für die Erhebung von Parkgebühren sieht nur feste Summe für feste Zeit Bereiche vor, d.h. zum Beispiel 60 Cent für 0,5 h. Der Geldbetrag muss immer passend bezahlt werden.

Mit der Veränderung und der einhergehenden Veränderung am Parkautomat, wird dies aufgeweitet, d.h. Anhand des gezahlten Geldbetrages werden auch die Parkzeiten ermittelt. Wobei eine Mindestgebühr von 20 Cent pflichtig ist.

 

Mit BV/2024/1509 wurde eine 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin beschlossen, welche bis dato noch nicht ausgefertigt wurde, weil die Software für den Parkscheinautomat noch nicht geliefert wurde. In den praktischen Umsetzungen haben sich einige Differenzen zum an sich wegfallenden Dauerparkkarten ergeben, so das nach mündlicher Beratung am in der Sitzung der STV am 12.12.2024 die 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin erneut beraten werden sollte.

 

Folgender Hinweis: Eine Anpassung der Gebühren (Außer der Dauerparkkarte) würde eine erneute Beauftragung der Software für den Parkscheinautomaten (Kosten ca 200 EUR) nach sich ziehen.

 

In der Vergangenheit gab es diverse Diskussionen zu Höhe der Kosten der Dauerparkkarte.

 

Eine Gebührenpflicht besteht montags bis freitags von 8.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-13.00 Uhr. Somit ergeben sich pro Woche 55 parkgebührenpflichtige Stunden. Auf 52 Wochen wären dies 2.860 Stunden. Hiervon sollten im Zuge der Gleichbehandlung (15 Minuten frei Parken) insgesamt 0,25 Stunden a 6 Tage a 52 Wochen = 78 Stunden abgesetzt werden, sodass man hier 2.782 Stunden rechnen sollte. Kalkulatorisch ist die Stunde aktuell mit 0,60 EUR(Brutto) angesetzt, d.h. 1.669,20 EUR wären die Parkgebühren jährlich bei durchgängiger täglicher Nutzung.

Es gibt nach aktueller Recherche keine verbindlichen Ansätze zur Festlegung der Dauerparkkartengebühr. Es gibt mehrere Gedankenmodelle. 

 

Modell 1: 25% Höhe des der jährlichen Parkgebühr

 

 1.669,20 EUR * 25 % = 417,30 EUR

 

Modell 2: Ansatz nach Normarbeitszeit – 8 Stunde a 5 Tage die Woche* 220 Tage

 

 8 Stunden * 5 Tage * 220 Tage * 0,60 EUR je Stunde = 1.248 EUR

 

Bei diesem Modell wird ein Rabatt gewährt, welcher zwischen 25-50 % liegt.
25 % Rabatt – 936 EUR Brutto, 50 % Rabatt 624 EUR brutto.

 

 

Modell 3. Freie Festlegung

 

Die Parkgebühr der Dauerparkkarte wird als lenkungs- und Steuerungsinstrument frei festgelegt.

 

 

 

Grundsätzlich sei angemerkt, dass Vergabe nur an Gewerbetreibende erfolgt und diese die Parkkarten für sich oder Ihre Angestellten einsetzen.

 

 

Durch den Fachausschuss sollte eine Empfehlung zur Höhe der Kosten der Dauerparkkarte ausgesprochen werden.

 

 

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Anlagen

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