Beschlussvorlage - BV/2024/1609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 2293/2024 vom 02.12.2024 der Notarin Petra Klopsch, Ribnitz-Damgarten, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand:

Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke

5/1, Größe 1.680 m²

6, Größe 4.143 m²

4/1, Größe 11 m²

4/2, Größe 152 m²

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