Beschlussvorlage - BV/2024/1608

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1261/2024 vom 03.12.2024 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Brusow, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 383/3, Größe ca. 1.400 m²

 

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