Beschlussvorlage - BV/2024/1595

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 2669/2024 vom 19.11.2024 des Notars Robert Boris Gaentzsch, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstück 227/10, Größe 129m², Flurstück 226/6, Größe 506 m², ¼ Miteigentumsanteil am Flurstück 230/10, Größe 66 m² und Flurstück 227/8, Größe 74 m²

 

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