Beschlussvorlage - BV/2024/1588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Hebesatzsatzung 2025 gemäß Anlage.

 

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Sachverhalt

Am 01. Januar 2025 findet das neue Grundsteuerrecht Anwendung, daher ist es zwingend notwendig aufgrund der veränderten Meßbeträge auch neue Hebesätze zu beschliessen. Die festgelegten Hebesätze des Haushaltsjahres 2024 gelten nicht für das Haushaltsjahr 2025.

 

Die Haushaltsplanung der Stadt Kröpelin für das Jahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen und es ist nicht zu erwarten, das diese im Jahr 2024 abgeschlossen sein wird, daher wird eine separate Hebesatzsatzung beschlossen.

 

Die Gemeinden sind auch im Zuge der Grundsteuerreform für die Einnahme der Grundsteuer zuständig. Der errechnete Grundsteuermessbescheid, vom Finanzamt, wird mit dem beschlossenen Hebesatz der Stadt Kröpelin multipliziert.

Grundlage ist immer der Grundsteuermessbescheid, welchen die Stadt Kröpelin vom Finanzamt erhält.

Um ab Beginn 2025 die Liquidität der Stadt Kröpelin sicher zu stellen, ist es wichtig die Hebesatzung zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss hat sich, nach einer ausführlichen Beratung, auf seiner Sitzung am 03.12.2024 für eine Überarbeitung der von der Verwaltung vorbereiteten Hebesatzsatzung entschieden.

Die Entscheidung ist in der Anlage “Hebesatzsatzung 2025 nach Entscheidung FINA” ersichtlich.

 

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Anlagen

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