Beschlussvorlage - BV/2024/1576

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat in ihrem wirksamen Flächennutzungsplan Wohnbauflächen östlich der Doberaner Straße dargestellt. Aus der Darstellung kann kein unmittelbares Baurecht abgeleitet werden.

Das städtebauliche Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 ergibt sich aus der Tatsache, dass für das Plangebiet eine geordnete Erschließung und Art und Maß der Bebauung festzulegen sind.

 

Am 04. April 2024 hat die Gemeindevertretung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 für das Wohngebiet am Schleiteich gefasst. Planungsziele sind die Festsetzung sowohl eines Reinen Wohngebiets gemäß § 3 BauNVO als auch eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO, um Baurecht für die Errichtung von Eigenheimen zu schaffen sowie die Festsetzung der Erschließung.

Das ca. 2,7 ha große Plangebiet erstreckt sich östlich der Doberaner Straße von der Büdnerreihe bis fast an den Sportplatz im Norden der Ortslage Retschow. Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 16, 50, 51 und 54 sowie das Flurstück 53 Flur 6, Gemarkung Retschow. Der Plangeltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

im Westen durch die Baumreihe an der Doberaner Straße und teilweise Grünland

im Norden und Osten durch Grünlandfläche,

im Süden durch die Straße Büdnerreihe.

 

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Anlagen

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