Beschlussvorlage - BV/2024/1556

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1179/2024/ WW vom 12.09.2024 der Rechtsanwälte und Notare Bade, Lübeck, ein Vorkaufsrecht nach

§ 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 4, Flurstück 84/1, Größe 1.395m² und Flurstück 85/1, Größe 411m²

 

Loading...