Beschlussvorlage - BV/2024/1566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 und den Nachtragshaushaltsplan mit den Bestandteilen und Anlagen für 2024

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kröpelin

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.11.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

 

 

von bisher

auf

1. im Ergebnishaushalt

EUR

EUR

 

der Gesamtbetrag der Erträge

8.481.600

9.126.700

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

10.435.500

10.081.900

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-1.218.600

-219.900

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

7.830.600

8.475.700

 

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1

9.179.900

8.835.700

 

der jahresbezogene Saldo der laufenden
Ein- und Auszahlungen

-1.349.300

-360.000

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.550.300

1.575.300

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

2.350.200

2.160.900

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-799.900

-585.600

 

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigungen)

von bisher 0 EUR

auf 1.300.000 EUR

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 4

Kassenkredite

 

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher 500.000,00 EUR

auf 800.000 EUR

 

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

 

von bisher 316 v. H.

 

auf 316 v. H.

 

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

 

von bisher 330 v. H.

 

auf 330 v. H.

 

2.

 

Gewerbesteuer

 

von bisher 300 v. H.

 

auf 300 v. H.

 

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 34,4610 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7

Weitere Vorschriften

 

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 liegen nicht vor.

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

 

1.

zum Ergebnishaushalt

 

 

 

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

924.018 EUR

 

 

auf voraussichtlich

2.116.049 EUR

 

 

 

 

2.

zum Finanzhaushalt

 

 

 

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 

von bisher

 

3.483.895 EUR

 

 

auf voraussichtlich

4.301.829 EUR

 

 

 

 

3.

zum Eigenkapital

 

 

 

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

 

von bisher

 

28.773.477 EUR

 

 

auf voraussichtlich

29.889.169 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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