Beschlussvorlage - BV/2024/1554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister nachfolgende Sperrverfügung gemäß § 51 Abs 4 KV M-V (Anlage 1). 

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Sachverhalt

Wenn die Entwicklung der Erträge, der laufenden Einzahlungen, der Aufwendungen oder der laufenden Auszahlungen es erfordert, hat der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen, die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren. Die Leitung der Finanzverwaltung ist verpflichtet den Bürgermeister rechtzeitig zu beraten.

Durch die Kämmerin wurde der Bürgermeister am 02.09.2024 informiert, dass aufgrund der geplanten Aufwendungen und Auszahlungen die Notwendigkeit besteht, haushaltswirtschaftliche Sperren zu prüfen. Die beauftragte Liquiditätsplanung zeigt dies auch.

Es wurde beiliegende Sperrverfügung wurde vorbereitet.

 

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Anlagen

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