Beschlussvorlage - BV/2024/1545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt, für die Vergabe der Planungsleistungen für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung die Beschränkte Ausschreibung anzuwenden.

 

Gleichzeitig wird die Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan beschlossen.

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Sachverhalt

Mit Änderung der Kommunalverfassung MV in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 legt gemäß § 22 Abs. 4a die Stadtvertretung fest, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist.

 

Für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Kröpelin einen Zuwendungsbescheid am 03.05.2024 erhalten.

 

Zuwendungssumme:     77.265,00 Euro

Eigenmittel:                     8.585,00 Euro.

 

Nach den Vergaberichtlinien ist die Beschränkte Ausschreibung zulässig und wird vorgeschlagen.

 

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2024 nicht veranschlagt.

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Anlagen

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