Beschlussvorlage - BV/2024/1540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 896/2024 vom 02.09.2024 der Notariatsverwalterin Laura Henn des Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 1102, Größe 258 m²

 

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