Beschlussvorlage - BV/2024/1509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die aktuelle Verordnung für die Erhebung von Parkgebühren sieht nur feste Summe für feste Zeit Bereiche vor, d.h. zum Beispiel 60 Cent für 0,5 h. Der Geldbetrag muss immer passend bezahlt werden.

Mit der Veränderung und der einhergehenden Veränderung am Parkautomat, wird dies aufgeweitet, d.h. Anhand des gezahlten Geldbetrages werden auch die Parkzeiten ermittelt. Wobei eine Mindestgebühr von 20 Cent pflichtig ist.

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Anlagen

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