Beschlussvorlage - BV/2024/1519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 203/2024 vom 14.08.2024 der Rechtsanwälte, Notare und Fachanwälte Prehn, Lübeck, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 4, Flurstück 151, Größe 958m²

 

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