Beschlussvorlage - BV/2024/1514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 792/2024 vom 07.08.2024 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 3, Flurstück 154/1, Größe 101m² und

Flurstück 154/2, Größe 144m²

 

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