Beschlussvorlage - BV/2024/1489

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1431/2024 vom 15.07.2024 des Notars Dr. Martin Bauer, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Klein Nienhagen, Flur 1, Flurstück 200, Größe 164.297m²

 

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