Beschlussvorlage - BV/2024/1492

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 773/2024 vom 16.07.2024 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 1101, Größe 2.523m²

 

Loading...