Beschlussvorlage - BV/2024/1470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin wählt folgende Personen in den Ortsrat Jennewitz:

1.

2.

3.

4.

5.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin werden Ortsteilvertretungen ausgebildet. Die Ortsteilvertretungen werden spätestens drei Monate nach der Kommunalwahl durch die Stadtvertretung besetzt. Jeder Ortsteilvertretung gehören fünf gewählte Mitglieder an. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Wählbar sind Einwohner des Ortsteiles sowie Mitglieder der Stadtvertretung. Die in die Ortsteilvertretung gewählten Einwohner oder Mitglieder der Stadtvertretung führen die Bezeichnung Ortsratsmitglieder.

   

 

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