Beschlussvorlage - BV/2024/1420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 119/2024 vom 18.04.2024 der Notarin Frau Frauke Teuwen, Mühlheim, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstück 268, 10.000m²

 

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