Beschlussvorlage - BV/2024/1370
Grunddaten
- Betreff:
-
Anreizmodell zur Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Gemeindefeuerwehr Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
15.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
06.06.2024
|
Sachverhalt
Seitens der Fraktion der SPD/Die Grüne gab es am 21.10.2023 einen Antrag hinsichtlich der Einführung einer allgemeinen Feuerwehrdienstzulage. Diese sollte allgemein jedem FFW-Mitglied, wer regelmäßig teilnimmt in Höhe von 20 EUR gezahlt werden. Dafür sollten im Haushalt 2024 - 20.000 EUR eingestellt werden.
Dieser Antrag wurde am 06.11.2023 mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtvertretung, dem Stadtvertretervorsteher und dem Bürgermeister beraten mit dem Ergebnis, das der Vorstand der Gemeindefeuerwehr hier einen Vorschlag unterbreiten soll. Im Haushalt 2024 wurden dafür Gelder in Höhe von 5.000 EUR eingestellt.
Der Vorstand der Gemeindefeuerwehr Kröpelin hat unter Teilnahme des Bürgermeisters der Stadt Kröpelin am 21.11.2023 darüber beraten und am 21.02.2024 einen finalen Vorschlag mehrheitlich beschlossen, welcher der Stadtvertretung unterbereitet werden soll.
Es wurden verschiedene Modelle betrachtet, von der allgemeinen Finanzierung des Stiftungsfestes, über Softskills (Essen/ Getränke zu Ausbildungen etc.), Stiefelgeld, Entschädigung nach Gießkannenprinzip bis zu einem Leistungsanreizsystem.
Folgendes Leistungsanreizsystem wurde empfohlen:
Gemäß FwDV sind pro Jahr 40 Ausbildungsdienststunden (1 Ausbildungsdienststunde = 45 Min) zu absolvieren. Die Kameraden die dies erreichen sollen einen Grundbeitrag von 50 EUR im Jahr erhalten.
Ergänzend hierzu sollen Kameraden die an mind. 1/3 des Einsatzgeschehens der jeweiligen Teileinheit (LZ Kröpelin, LG Groß Siemen/Schmadebeck, LG Jennewitz/ Diedrichshagen, LG Altenhagen) teilnehmen, einen Ergänzungsbeitrag von 50 EUR im Jahr erhalten. Voraussetzung dafür sind aber die 40 Ausbildungsdienststunden.
Atemschutzgeräteträger: Atemschutzgeräteträger können bei Teilnahme an notwendigen Unterweisungen, rechtzeitiger Teilnahme an der Belastungsübung (Käfig) und an den notwendigen ärztlichen Untersuchungen eine Prämie von 40 EUR erhalten. Hierbei ist wichtig das Sie lückenlos aufgrund des rechtzeitigen Wahrnehmens dieser Termine als AGT zur Verfügung stehen.
Maschinisten: ausgebildete Maschinisten die mindestens an 50% der allgemeinen Maschinistendiensten teilgenommen haben, erhalten eine Prämie von 40 EUR.
Ausbildung, Kameraden die an mindestens einer nicht standortbezogenen Ausbildung (FTZ Beselin, Landesschule Malchow, oder sonstiges) erfolgreich teilnehmen erhalten eine jährliche Prämie von 40 EUR.
Ausbilder (Ausnahme Funktionsträger), Kameraden die mind. 4 Ausbildungseinheiten pro Jahr gehalten haben, erhalten einen Beitrag von 40 EUR pro Jahr.
Es soll immer der Zeitraum Dezember Vorjahr – November aktuelles Jahr betrachtet werden. Die Prämie soll dann im Dezember ausgereicht werden.
Die Daten dafür sind der Verwaltungssoftware FOX112 zu entnehmen, so dass kein zusätzlicher Aufwand im Bereich der FFW entsteht. Die Auswertung wird dann durch die Verwaltung vorgenommen.
Gemäß dem Daten aus den Jahren 2022 und 2023 ist der finanzielle Aufwand bei ca. 8000-9000 EUR pro Jahr. Es ist natürlich nicht planbar, ob dieses Anreizsystem wirkt und deshalb höhere Kosten entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
182 kB
|