Beschlussvorlage - BV/2024/1383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Ur-Nr.: 62/2024 vom 21.03.2024 des Rechtsanwalts und Notars Dirk Ullmann ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Klein Nienhagen, Flur 1, Flurstück 50 und 49/2, 2.475m²

 

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