Beschlussvorlage - BV/2024/1382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 289/2024 vom 22.03.2024 der Notariatsverwalterin Laura Henn, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Teilfläche der Flurstücke 57/4 und 56/3, ca.317 qm und ca. 632 qm

 

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