Beschlussvorlage - BV/2024/1388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die außerplanmäßige Ausgabe auf dem PSK 541000-5200-781420 (Auszahlung für Investitionszuwendung) Rückforderung für nicht fristgerecht verbrauchte Fördermittel.

 

Die Deckung erfolgt aus nichtgebundenen liquiden Mitteln.

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Sachverhalt

Die Zuwendung zur Projektförderung für den Straßenbau Hundehagen Steffenshagen wurde zum 29.11.2022 mit einem Betrag in Höhe von 367.400,00 EUR durch die Zuwendungsbehörde ausgezahlt. Ausgegeben wurden durch die Stadt Kröpelin bis zum 22.02.2023 214.800,00 EUR. Die nicht verwendete Fördermittel i.H.v. 152.600,00 EUR mussten zurückgezahlt werden. Da die Auszahlung der Fördermittel das HH-Jahr 2022 betraf, dieses aber bereits abgeschlossen war konnte das Einnahmepersonenkonto in 2022 nicht korrigiert werden und der Haushalt 2023 musste belastet werden.

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