Beschlussvorlage - BV/2024/1386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin sprich sich dafür aus, einen entsprechenden Kinder- und Jugendbeirat auszubilden. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.

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Sachverhalt

Mit Beschluss und Veröffentlichung des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz – JVG M-V wurde auch am 19.03.2024 das Gesetz zur Stärkung und landesweiten Förderung von Vorhaben der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern (Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz KiJuBG M-V) in Kraft gesetzt.

Gemäß KiJuBG M-V haben alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Mitwirkungen und Einflussnahme auf Entscheidungen die sie selbst betreffen. Gemeinden tragen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und Ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit Verantworten diese Einflussnahme und Beteiligung umzusetzen.

Geeignete Formen der Beteiligung sind, Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, Dialogformen, Befragungen, Umfragen und Bürgerbeteiligungsverfahren und andere Beteiligungsformate.

 

Gemäß § 3 KiJuBG M-V sollen Kommunen im Rahmen Ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit Beiräte oder vergleichbare Beteiligungsgremien ausbilden. Näheres ist in der Hauptsatzung der Gebietskörperschaft zu regeln.

 

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Anlagen

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