Beschlussvorlage - BV/2024/1358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz.

 

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Sachverhalt

Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallelen Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Solarpark Bahnlinie Sandhagen" möchte die Gemeinde Biendorf die Voraussetzungen schaffen, auf förderfähigen Flächen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entlang der Schienenstrecke eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu errichten. Damit werden Flächenpotentiale für PV-Anlagen im Territorium von Sandhagen genutzt. Daher hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss gefasst, die Bauleitplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen südlich der Bahntrasse Wismar-Rostock im Bereich Sandhagen einzuleiten.

 

Die Photovoltaikanlage soll für einen Zeitraum von ca. 25 bis 30 Jahren betrieben werden. Der dafür vorgesehene Bereich umfasst derzeit Ackerflächen und ist zu diesem Zweck planungsrechtlich als Sonstiges Sondergebiet (SO) nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ auszuweisen, auch wenn die landwirtschaftliche Nutzung als Weidefläche oder Mähwiese in extensiver Weise beibehalten werden kann.

 

Durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien soll die klima- und umweltschonende Energiegewinnung durch Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie usw. gefördert werden. Fossile Energieträger wie Kohle und Öl sollen künftig mehr und mehr vermieden und der CO2-Ausstoß deutlich verringert, langfristige und nachhaltige Technologien zur Erzeugung von Strom weiterentwickelt und die volkswirtschaftlichen Kosten der Energiegewinnung ebenfalls verringert werden. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird das Ziel verfolgt, bundesweit den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 auf 80 % zu erhöhen. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gilt dabei als Voraussetzung, dass es sich z.B. - wie in diesem Fall - um Flächen handelt, die längs von Autobahnen und Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn bzw. des befestigten Schienenweges (Kante des Gleisbettes) liegen. Damit sollen vorwiegend vorbelastete Flächen für diese Zwecke genutzt werden.

 

Mit der Planung nutzt die Gemeinde Biendorf die Möglichkeit, ihren Beitrag zur umweltfreundlichen Energieerzeugung zu leisten. Durch die Nutzung von Flächen entlang von Verkehrsachsen, die bereits verlärmt und durch Leitungstrassen zerschnitten sind, werden die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft von vornherein reduziert. Diese Gebiete sind daher anderen Flächen im Gemeindegebiet vorzuziehen. Trotzdem ist ein besonderes Augenmerk auf die Belange von Natur und Landschaft zu legen, da zum einen landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden und sich das Plangebiet zum anderen am Rand des Europäischen Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Westenbrügger Holz“ befindet. Diese Aspekte sollen bei der vorliegenden Planung besonders berücksichtigt werden.

 

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Anlagen

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