Beschlussvorlage - BV/2024/1326

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

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Sachverhalt

Mit Bescheid vom 14.10.2013 erhielt die eno energy systems GmbH die Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen-Prototypen (WEA) des Typs eno 114 mit Nennleistungen von jeweils 3,5 MW und Nabenhöhen von jeweils 92 m.

Nach Genehmigungserteilung erfolgte eine Aufteilung der genehmigten WEA auf zwei Betreibergesellschaften. Aktueller Betreiber der WEA Brusow Ib (WEA ID 1041-02) ist die Norddeutsche Energie WP Brusow 1 GmbH & Co. KG. Die Inbetriebnahme der WEA ID 1041-02 erfolgte am 03.02.2014. Die Genehmigung wurde für die Dauer von 10 Jahren ab Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes befristet. Für die betreffenden WEA wurde bereits in einem separaten Genehmigungsverfahren das Repowering beantragt (Brusow V Repowering AZ 571-1.6.2V-269).

 

Mit Schreiben vom 06.07.2021 beantragte der Betreiber die Entfristung der Genehmigung für die WEA ID 1041-02 vor dem Hintergrund einer beabsichtigten, kontinuierlichen Produktion von erneuerbarer Energie am Standort Brusow bsi das o. g. Repowering-Vorhaben abgeschlossen ist und die betroffenen WEA im Rahmen dieses Repowerings wie vorgesehen zurückgebaut werden. An den vorhandenen Anlagen werden im Rahmen der beantragten Entfristung keine Änderungen vorgenommen.

 

Im Genehmigungsbescheid vom 14.10.2013 ist unter Punkt 2.11 Auflagen zum Brandschutz, zum Arbeitsschutz und zur technischen Sicherheit Folgendes geregelt:

2.11.1 Die im Prüfbericht mit der Prüf.-Nr. 34386-12-114 zum Brandschutznachweis formulierten Prüfauflagen sowie die Ergänzungen dazu, übermittelt mit Schreiben vom 13.08.2013, sind umzusetzen. Die Auflage Nr. 1 wird wie folgt ergänzt:

„Wird festgestellt, dass die laut der TRW 405 geforderten 300 m Löschwasserentnahmestelle bis zum schützenden Objekt nicht eingehalten werden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden (z. B. zusätzliche Verstärkerpumpen, Kräfte, Fahrzeuge und Schlauchmaterial), um eine Langewegestrecke für die Löschwasserversorgung zeitgerecht zu gewährleisten. Das beinhaltet auch eine Änderung der Alar,- und Ausrückeordnung in der Leitstelle der Feuerwehr bzw. des Landkreises um andere Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Brandfall unverzüglich mit ihrer vorhandenen Technik mit einzubinden.“

 

Mit Baugenehmigung vom 10.02.2023 zur Errichtung von zwei unterirdischen Löschwasserzisternen von je 100 m³ wird die o. g. Auflage erfüllt, wenn sie denn umgesetzt ist.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist der Bau der Löschwasserzisternen nicht erfolgt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann mit der Auflage der Umsetzung der o. g. Auflage zum Brandschutz erteilt .

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Anlagen

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