Beschlussvorlage - BV/2024/1352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Sachspende in Höhe von 2.400 EUR für das Backhaus in Wochmanndorf gemäß § 44 KV M-V.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Am 28.02.2024 ist eine Zweckgebundene Spende der Backhaus Wichmannsdorf e.V. in Höhe von 2.400 EUR eingegangen.
 

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