Beschlussvorlage - BV/2024/1352
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer zweckgebundenen Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
29.02.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben im eigenen Wirkungskreis Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Am 28.02.2024 ist eine Zweckgebundene Spende der Backhaus Wichmannsdorf e.V. in Höhe von 2.400 EUR eingegangen.