Beschlussvorlage - BV/2024/1321
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandentschädigungen Gemeindefeuerwehr Kröpelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus
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Anhörung
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27.02.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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29.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Anpassung der monatlichen Aufwandsentschädigungen der Gemeindefeuerwehr Kröpelin gemäß Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) ab 01.03.2024 für folgende Personen:
Gemeindewehrführer 360 EUR
Stellv. Gemeindewehrführer 180 EUR
Löschzugführer 180 EUR
Löschgruppenführer 140 EUR
Jugendfeuerwehrwart 125 EUR
Stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 EUR
Gemeindegerätewart (LZ Kröpelin) 100 EUR
Gerätewart Löschgruppe 80 EUR
Zeugwart 100 EUR
Stellv. Zeugwart 50 EUR
Atemschutzgerätewart 100 EUR
Stellv. Atemschutzgerätewart 50 EUR
Sicherheitsbeauftragter 100 EUR
- Die Stadtvertretung beschließt einen Stundesatz in Höhe von 15,00 EUR je Ausbildungsstunde (45 Min) für externe Ausbilder.
- Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt nachfolgende überplanmäßige Ausgaben:
- PSK: 126000-1310-501900 überplanmäßige Ausgabe von 7325 EUR
Die Deckung erfolgt aus nichtgebundenen liquiden Mitteln.
Sachverhalt
Am 11.12.2023 wurde die neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) beschlossen, welche am 29.12.2023 veröffentlich wurde. Diese hat ab 01.01.2024 seine Gültigkeit. Es erfolgte somit nach 11 Jahren eine Anpassung dieser Verordnung.
Gemäß § 4 FwEntschVO M-V ist die Höhe der Aufwandsentschädigung durch Beschluss der obersten Dienstbehörde bestimmt.
Aktuelle Situation gemäß FwEntschVO M-V 2013
Die Sätze sind pro Monat und damit sind alle erhöhten Aufwände abgegolten.
Aktuell werden folgende Aufwandsentschädigungen pro Monat gezahlt:
Gemeindewehrführer 180 EUR
Stellv. Gemeindewehrführer 90 EUR
Löschzugführer 80 EUR
3 x Löschgruppenführer je 80 EUR
Jugendfeuerwehrwart 50 EUR
Stellv. Jugendfeuerwehrwart 25 EUR
Gemeindegerätewart (LZ Kröpelin) 50 EUR
3 x Gerätewart Löschgruppe 40 EUR
Zeugwart 50 EUR
Stellv. Zeugwart 25 EUR
Atemschutzgerätewart 50 EUR
Stellv. Atemschutzgerätewart 25 EUR
Sicherheitsbeauftragter 50 EUR
Gesamt pro Monat 1035 EUR verteilt
Löschzug Kröpelin 675 EUR
Löschgruppe Altenhagen 120 EUR
Löschgruppe Groß Siemen 120 EUR
Löschgruppe Jennewitz 120 EUR
Es ist festzustellen, dass nicht alle Funktionen besetzt sind.
Es ist grundsätzlich folgendes anzumerken, es werden gemäß alter Entschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V 2013) nicht die Höchstsätze bezahlt, sondern 90 % des Höchstsatzes. Es waren in der alten FwEntschVO M-V auch nicht alle Funktionen benannt. Eine Zahlung an u.a. den Löschzugführer / Löschgruppenführer erfolgte auf Basis des § 5 Personen mit besonderen Aufgaben.
Anzumerken ist, das es keine Differenzierung in der Aufwandsentschädigung zwischen der Führung des Löschzuges und der Löschgruppen gibt, obwohl auch schon in der alten Entschädigungsverordnung Hinweise zur Bemessung der Aufwandsentschädigung hinsichtlich Art, Größe und Fahrzeugausstattung der Einsatzabteilung gegeben sind.
Weiterhin wurde nach Beschluss des Hauptausschusses ein Stundesatz in Höhe von 13 EUR je Ausbildungsstunde (45 Min) für externe Ausbilder beschlossen.
Es wurde durch den Vorstand der FF in 2023 ein Modell erarbeitet, die doch recht unterschiedlichen Aufwände der Gerätewarte leistungsgerecht zu Vergütungen. Dieses findet seit 01.01.2024 Anwendung. Folgende Personen Gemeindegerätewart, Gerätewarte Löschgruppen, Zeugwart, stellv. Zeugwart, Atemschutzgerätewart und stellv. Atemschutzgerätewart erhalten nur noch 50 % der Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die restliche Summe wird gesammelt und es wird ein Stundensatz aus den geleisteten Stunden aller Gerätewarte gebildet und entsprechend den geleisteten Stunden im Dezember ausgezahlt.
Grundsätzlich sind alle Bezeichnungen in männlicher Sprachform verfasst, Sie gelten natürlich analog. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit.
Mögliche Situation gemäß FwEntschVO M-V 2024
Mit der FwEntschVO M-V, welche seit 01.01.24 Gültigkeit hat sind auch Höchstsätze für einzelne Funktionen aufgenommen worden. Die Höchstsätze für einzelne Bereiche sind konkret definiert worden, es erfolgte nahezu eine Verdopplung der bisherigen Höchstsätze. In Analogie der vorherigen Anwendung ergeben sich folgenden Aufwandsentschädigungen pro Monat.
Gemeindewehrführer 360 EUR (Höchstsatz 400 EUR)
Stellv. Gemeindewehrführer 180 EUR (Höchstsatz 50 % Gemeindewehrführer)
Löschzugführer 180 EUR (Gemäß § 5 kein Höchstsatz, § 4 FwEntschVO M-V)
3 x Löschgruppenführer je 140 EUR (Gemäß § 5 kein Höchstsatz, § 4 FwEntschVO M-V)
Man kann hier natürlich die Analogie zu Ortswehrführern ziehen (Höchstsatz 200 EUR), was aber der jetzigen Struktur der Wehr nicht entspricht. Mit dieser Anpassung empfiehlt sich auch eine Differenzierung zwischen dem Löschzugführer und den Löschgruppenführern vorzunehmen, da hier deutlich unterschiedliche Aufgaben liegen vgl § 4 FwEntschVO M-V.
Hinsichtlich der nachfolgenden Personen ist anzumerken das gemäß Verordnung die Höchstsätze als angemessen angesehen werden. Hinsichtlich der Gerätewarte ist auch eine Anpassung zwischen Löschzug und Löschgruppen gemäß §4 FwEntschVO M-V vorzunehmen.
Jugendfeuerwehrwart 125 EUR (Höchstsatz 125 EUR)
Stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 EUR (Höchstsatz 50 % Jugendfeuerwehrwart)
Gemeindegerätewart (LZ Kröpelin) 100 EUR (Höchstsatz 100 EUR)
3 x Gerätewart Löschgruppe 80 EUR (Höchstsatz 100 EUR § 4 FwEntschVO M-V)
Zeugwart 100 EUR (Höchstsatz 100 EUR)
Stellv. Zeugwart 50 EUR (Höchstsatz 50 % Zeugwart)
Atemschutzgerätewart 100 EUR (Höchstsatz 100 EUR)
Stellv. Atemschutzgerätewart 50 EUR (Höchstsatz 50 % Zeugwart)
Sicherheitsbeauftragter 100 EUR (Gemäß § 5 kein Höchstsatz)
Die Sätze sind pro Monat und damit sind alle erhöhten Aufwände abgegolten.
Gesamt pro Monat 2067,50 EUR verteilt
Löschzug Kröpelin 1407,50 EUR
Löschgruppe Altenhagen 220 EUR
Löschgruppe Groß Siemen 220 EUR
Löschgruppe Jennewitz 220 EUR
Gemäß § 5 Abs. 1 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben und dazu zählen insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder in angemessener Höhe bezahlt werden. Der Stundensatz in Höhe von 15,00 EUR je Ausbildungsstunde (45 Min) für externe Ausbilde wird beschlossen, hier wird sich am Stundesatz der Kreisausbildung orientiert.
Die neuen Entschädigungen sollen ab dem 01.03.2024 gelten.
Die neuen Entschädigungen sind so im Haushalt nicht geplant worden, daher ist die nachfolgende überplanmäßigen Ausgaben zu beschließen:
- PSK: 126000-1310-501900 überplanmäßige Ausgabe von 7325 EUR
Die restlichen Mehrkosten können aus geplanten HH-Mitteln gedeckt werden.
Die Deckung erfolgt aus nichtgebundenen liquiden Mitteln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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232,9 kB
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