Beschlussvorlage - BV/2024/1337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Nr.: 73/24 T hom vom 18.01.2024 der Notare Martin Arnold und Torsten Hornburg, Wismar, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 467, Größe 413 m²

 

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