Beschlussvorlage - BV/2024/1320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es bestehen keine Bedenken bzw. Anregungen seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Retschow hat die Absicht, den Bebauungsplan Nr. 6 „Sondergebiet Photovoltaik -Freiflächenanlage nordwestlich der Ortslage Stülow“ aufzustellen.

 

Mit dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung von Baurecht für eine Sondergebietsnutzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in einem 110 m breiten Streifen entlang der Bahnlinie Rostock-Wismar
  • Festsetzung von Ausgleichsflächen

 

Die Gemeinde beabsichtigt, einen Beitrag zu der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, bis 2030 mindestens 80% des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen, zu leisten.

Die Ausweisung von Flächen, die potentiell zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt

werden können, trägt dazu bei, den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger trotz

steigenden Strombedarfs zu realisieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 

In der Neufassung des Flächennutzungsplans hat die Gemeinde Retschow im Plangebiet

Sonderbaufläche für Erneuerbare Energien dargestellt. Der abschließende Beschluss über den Flächennutzungsplan wurde von der Gemeindevertretung am 14.09.2023 gefasst. Die

Neufassung des Flächennutzungsplans wurde von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt und ist seit dem 18.11.2023 wirksam.

 

Die für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehene Fläche südlich der auf Bad Doberaner Seite verlaufenden Bahntrasse liegt innerhalb des im Landesraumentwicklungsprogramm genannten Streifens von 110 m neben einer Bahntrasse (LEP 5.3 (9)).

 

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