Beschlussvorlage - BV/2024/1324

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kröpelin beschließt den Auftrag für die Neu- und Umverlegung der wasserführenden Leitungen in der Sporthalle Kröpelin an die Fa. Ralf Müller GmbH zu einem Bruttoangebotspreis von 141.086,71 Euro.

 

Ebenfalls ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 34.086,71 Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt aus nichtgebundenen liquiden Mitteln.

Reduzieren

Sachverhalt

Bei Sanierungsarbeiten Anfang Juli 2023 im Duschraum 2 (Rückbau Fliesen) wurde am geöffneten Trockenbau festgestellt, dass sich dort Schimmel gebildet hat.

Nach Begutachtung hat sich herausgestellt, dass ein erneuter Wasserschaden eingetreten ist, der sich auf den Flur und sämtliche Duschräume erstreckt.

 

Der alte Wasserschaden ist knapp ein Jahr her.

 

Da der Leitungsbestand in keinem guten Zustand ist, wurde sich darauf verständigt, den gesamten Leitungsbestand zu erneuern. Um auftretende Schäden schneller erkennen zu können, wurde die Leitungsverlegung über die Decke geplant. Der jetzige Leitungsbestand liegt im Fußboden.

 

Die Gebäudeversicherung übernimmt beide Wasserschäden. Die Versicherung hat aber die Versicherung von Leitungswasser für die Sporthalle aktuell ausgeschlossen.

 

Es liegt ein Angebot der Fa. Ralf Müller GmbH vor.

Der aktuelle Zustand der Duschräume ist ähnlich dem eines Rohbauzustandes. Bei der Begehung am 11.01.2024 wurde auch noch einmal Augenmerk daraufgelegt, was muss ebenfalls mitgemacht werden. Das Angebot wurde daraufhin überarbeitet und angepasst. Zusätzlich werden die WC-Vorwandmodule, die Brausearmaturen (20 Stück Reihenduschen) und die Bodeneinläufe erneuert.

 

Nach Auskunft von Herrn Peyk können die Bauarbeiten aufgrund freier Personalkapazitäten 14 Tage nach Auftragserteilung beginnen.

 

Auf den PSK

211000/4510-523110 Unterhaltung Sporthalle

424000/4510-523117 Unterhaltung Sporthalle

sind für die Maßnahme 107.000,00 Euro eingeplant.

 

Somit ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 34.086,71 Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt aus nicht gebundenen liquiden Mitteln.

Loading...