Beschlussvorlage - BV/2023/1296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 1283/2023 vom 27.11.2023 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstell Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 1, Flurstück 54/18

 

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