Beschlussvorlage - BV/2023/1306
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung Anzahl Mitglieder Wahlausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sabrina Radloff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 10 LKWG M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien im Landtag oder der Parteien und Wählergruppen in den Vertretungen entsprechen. Den Wahlausschuss bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird vom Landtag oder von der Vertretung festgelegt.
Wichtig ist, dass alle derzeit wichtigen politischen Gruppen, die voraussichtlich auch mit einem Wahlvorschlag an den nächsten Wahlen teilnehmen werden, im Wahlausschuss berücksichtigt werden. Damit wird die Akzeptanz der Arbeit der Wahlorgane gestärkt. Neue politische Gruppen können damit erkennen, dass die Kommunalwahlen unparteiisch und korrekt durchgeführt werden.
Aktuell sind in der Stadtvertretung 5 politische Gruppen vertreten (CDU, SPD, DIE LINKE, GRÜNE und FWG). Insofern wäre eine Mindestanzahl von 5 + 1 (Wahlleiterin) wünschenswert.