Beschlussvorlage - BV/2023/1299

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin stimmt gemäß § 8 der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts der Ergebnisverwendung des Jahresüberschusses 2022 der Zuwendung zu den Rücklagen zu.

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2022 der Energieversorgung Kröpelin – Anstalt des öffentlichen Rechts weist einen Jahresüberschuss von 92.289,90 EUR auf. Dieser Überschuss soll als Zuwendung zu den Rücklagen verbucht werden. Gemäß § 8 der aktuellen Satzung ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich.

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