Beschlussvorlage - BV/2023/1277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 1248/2023

vom 09.11.2023 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24

BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht

zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Altenhagen, Flur 1, Flurstücke 58/1, 57/1

 

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