Beschlussvorlage - BV/2023/1269

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 1185/2023 vom 23.10.2023 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Teilfläche vom Flurstück 218/17

 

Loading...