Beschlussvorlage - BV/2023/1263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Der Kröpeliner Sportverein 47 e.V. nutzt aktuell die Spielstätte Sportplatz Kröpelin und das dort befindliche Vereinsheim, die Sportstätte Kraftsport und die Sportstätte Stadtholz.

 

Für die Spielstätte Sportplatz zahlt der Verein einen Betriebskostenzuschuss, die Sportstätte Kraftsport ist an den Verein verpachtet, hier werden die Betriebskosten zu 100% getragen. Die Sportstätte Stadtholz und die dazugehörigen Umkleiden und Sanitärräume sind an dem Verein verpachtet, gemäß Pachtvertrag hat er die Betriebskosten zu tragen. In den Vorjahren gab es immer wieder Irritationen hinsichtlich des Betriebskostenanteils an den Umkleide- und Sanitärräumen.

Aus rein vertraglicher Sicht sind diese durchzusetzen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 betrugt 2.111,91 EUR.

 

Es gab ein Vorgespräch seitens des neuen Vorstandes hinsichtlich der Betriebskosten für die Sportstätte Stadtholz und der anteiligen Nutzung durch die Jugend dort. Die Jugendarbeit der Vereine wird bis dato immer unterstützt. Seitens des Kröpeliner Sportvereins wurde nun beantragt, dass eine dauerhafte Bezuschussung der jährlichen Betriebskosten für die Jugendnutzung erfolgen soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es schwierig eine prozentualen Nutzungsgrad festzulegen.

 

 

Ergänzend zur Klarheit ist hier anzugeben, dass die Stromkosten für die Flutlichtanlage nicht Bestandteil dieser Betriebskostenabrechnung sind.

 

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Anlagen

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