Beschlussvorlage - BV/2021/693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1332/2021 vom 15.09.2021 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Groß Altenhagen, Flur 1, Teilfläche des Flurstückes 78/4 von ca. 579 m²

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