Beschlussvorlage - BV/2021/555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Grundbuch von Kröpelin, Blatt 11144 UR-Nr. 428/2021 vom 06.04.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Sachverhalt

Kaufgegenstand: Gemarkung Kröpelin, Flur 1, Flurstück 94/10, Größe 4.492 m²

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