14.09.2023 - 24.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 912/2023

vom 25.08.2023 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad

Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund

sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

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