12.09.2019 - 9 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Bei der Außenbereichsstraße von Brusow nach Schmadebeck verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Brusow bis zur OD der Kreisstraße DBR 5 in Schmadebeck.

Zur Abrechnung des Ausbaus der Fahrbahn und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Die Außenbereichsstraße von Brusow nach Schmadebeck wird für die Klassifizierung den Innerortsstraßen gleichgestellt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

1