12.09.2019 - 8 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Bei der Innerortsstraße in Diedrichshagen, An den Teichen und Zur Plantage verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild aus Richtung Jennewitz bis zum Ortseingangsschild aus Richtung L 122.

Zur Abrechnung des Straßen- und Gehwegausbaus sowie der Erneuerungen der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Der o.a. Verlauf der Straßen An den Teichen und Zur Plantage wird als Innerortsstraße klassifiziert.

 

Bei der Anliegerstraße in Diedrichshagen, An den Teichen verläuft der umlagefähige Abschnitt von der Einmündung der Straße Zur Plantage bis zum Ortseingangsschild aus Richtung Wichmannsdorf.

Zur Abrechnung des Straßenausbaus sowie der Erneuerungen der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Der o.a. Verlauf der Straße An den Teichen wird als Anliegerstraße klassifiziert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

1