20.04.2023 - 23.4 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. 489/2023 vom 13.04.2023 der Notarin Mund, Lübeck, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0