17.04.2023 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "PVA Einh...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Dem Antrag der Apollo Einhusen GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „PVA Einhusen“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgendes Grundstück:

Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 61.

 

  1. Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein:
  • Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO auf einer rund 10 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung,
  • Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

3

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9363&selfaction=print