27.03.2023 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 "PVA Einh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Dem Antrag der Apollo Einhusen GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „PVA Einhusen“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgendes Grundstück:

Gemarkung Einhusen, Flur 2, Flurstück 61.

 

  1. Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein:
  • Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO auf einer rund 10 ha großen Fläche gemäß beigefügter Kartendarstellung,
  • Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Herstellung der Erschließung mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss schlägt vor den Investor der Apollo Einhusen GmbH um eine Konkretisierung der Bebauungspläne bis zu Stadtvertretersitzung am 20.04.2023 zu bitten, um insbesondere Klarheit zu schaffen in welchem Bereich des o.g. Flurstückes die PV-Anlage entstehen soll.

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage