17.10.2022 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Solarpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 27.10.2022 der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 21.11.20217 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) – alle in der jeweils gültigen Fassung, beschließt die Stadtvertretung:

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie dem Blendgutachten in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ werden gemäß § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) als Satzung beschlossen.
  3. Die Genehmigung nach § 10 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  4. Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgen durch die Nutzung eines Ökokontos. Der Abbuchungsnachweis der Ökopunkte ist dem Genehmigungsantrag beizufügen.
  5. Die Erteilung der Genehmigung ist durch die Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 i. V. m. § 10a BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Genehmigung und die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  6. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung über die Satzung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin in Kraft.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage