02.09.2019 - 5 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 In der Rostocker Straße verläuft der umlagefähige Abschnitt von der Einmündung der Feldstraße bis zum Einmündungsbereich der Schulstraße.

Zur Abrechnung des Gehwegausbaus und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Die Rostocker Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0