01.09.2022 - 12 Grundsatzbeschluss zu den Garagenmietverträgen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG, die Änderung der Garagenmietverträge. Der Mietzins wird zukünftig zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. 

 

Die Rechnungslegung ist entsprechend der Änderung ab dem 01.01.2023 anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0