02.09.2019 - 8 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 Bei der Retschower Straße Innenbereich verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Einhusen bis zum Ortsende einschließlich der Nebenstrecke Retschower Straße 19 - 28 als unselbständiger Bestandteil der Retschower Straße Innenbereich.

Zur Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtung der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Die Retschower Straße Innenbereich wird als Anliegerstraße klassifiziert.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=815&selfaction=print