11.05.2022 - 9.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zu Kaufverträgen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8 WG Quaddelbarg ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird für die Entscheidung der Verwaltung.  

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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